Sicherheit geht vor
Sichern Sie die Unfallstelle nur, soweit das gefahrlos möglich ist. Bei Verletzungen oder einer akuten Gefahr rufen Sie die zuständigen Rettungsdienste. Ein Gutachtertermin ersetzt keine Hilfe am Unfallort.
Die Situation festhalten
Wenn es sicher möglich ist, fotografieren Sie die Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge und die sichtbaren Schäden. Notieren Sie beteiligte Personen und vorhandene Zeugen. Heben Sie Unterlagen und Nachrichten auf.
Nicht vorschnell verändern
Lassen Sie einen relevanten Schaden möglichst vor einer Reparatur dokumentieren. Notwendige Maßnahmen zur Sicherheit und Schadenminderung können trotzdem erforderlich sein. Besprechen Sie den Ablauf mit Werkstatt, Versicherer und gegebenenfalls Rechtsberatung.
Den Prüfauftrag klären
Teilen Sie dem Gutachter mit, was passiert ist, wo das Fahrzeug steht und welche Unterlagen vorliegen. Gemeinsam lässt sich einordnen, ob ein ausführliches Gutachten, eine kompakte Dokumentation oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist.
Unfallort, Wohnort und Fahrzeugstandort trennen
Für die Besichtigung zählt der aktuelle Abstellort. Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde, nennen Sie Werkstatt oder Stellplatz und einen Ansprechpartner. Teilen Sie mit, ob Schlüssel, Zugang oder eine anstehende Reparatur organisiert werden müssen.
Schadeninformationen geordnet übergeben
Unterscheiden Sie eigene Beobachtungen von Annahmen oder Angaben anderer Beteiligter. Notieren Sie Zeitpunkt und Ablauf, ohne unbekannte Details zu ergänzen. Fotos vom Schaden, Aufnahmen des gesamten Fahrzeugs und bekannte Vorschäden erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Kosten und Prüfweg vor dem Auftrag klären
Eine Schadenhöhe lässt sich nicht zuverlässig allein aus der Größe eines sichtbaren Kratzers ableiten. Bei einem Versicherungsfall sind außerdem Haftung, Vertragsbedingungen und die Erforderlichkeit der Unterlagen relevant. Besprechen Sie den konkreten Prüfauftrag und mögliche Kosten, bevor Sie ihn erteilen.
Weiterführende Quellen
Diese Informationen bieten allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle technische Prüfung oder Rechtsberatung.