Fahrzeug und Identifikation
Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bereit. Hilfreich sind außerdem Laufleistung, Ausstattung und vorhandene Serviceunterlagen. Übermitteln Sie nur die Daten, die für die Anfrage erforderlich sind.
Schaden und Vorgeschichte
Vorhandene Fotos, Reparaturrechnungen und Angaben zu früheren Beschädigungen erleichtern die Einordnung. Kennzeichnen Sie, welche Schäden zu dem aktuellen Ereignis gehören und was bereits vorher bekannt war.
Unterlagen zum Anlass
Bei einem Unfall helfen vorhandene Unfall- und Versicherungsdaten. Für eine Bewertung sind Kaufunterlagen, Wartungsnachweise und besondere Umbauten relevant. Bei Oldtimern sind Historie und Restaurierungsunterlagen hilfreich.
Besichtigung vorbereiten
Stimmen Sie ab, wo das Fahrzeug zugänglich ist. Muss eine Hebebühne oder eine Werkstatt eingebunden werden, sollte dies vorab organisiert werden. Fahren Sie mit einem beschädigten Fahrzeug nur, wenn dessen sichere Nutzung feststeht.
Für eine Wertfrage anders vorbereiten als für einen Schaden
Bei einer Bewertung helfen Ausstattung, Laufleistung, Wartung, dokumentierte Reparaturen und der benötigte Stichtag. Bei einem Schaden sind zusätzlich Zeitpunkt, Schadenbeschreibung und vorhandene Vorher-/Nachher-Unterlagen wichtig. Bei einer Zustandsdokumentation steht die konkrete technische Fragestellung im Vordergrund.
Unbekannte Angaben offen lassen
Fehlende Rechnungen, eine lückenhafte Historie oder unbekannte Vorschäden sollten als solche benannt werden. Eine ehrliche Lücke ist für die fachliche Einordnung hilfreicher als ein geschätzter Wert, der später als gesicherte Tatsache verstanden wird.
Unterlagen sicher bereitstellen
Für die erste Anfrage genügen Kontakt, Ort und eine kurze Beschreibung. Vollständige Fahrzeug-, Versicherungs- oder Personendokumente sollten erst im abgestimmten Bearbeitungsweg übermittelt werden. Im allgemeinen Websiteformular sind weder Ausweiskopien noch Bankdaten erforderlich.
Checkliste zum Abhaken.
Die Auswahl bleibt nur auf dieser geöffneten Seite. Sie wird nicht an uns übermittelt.
Diese Informationen bieten allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle technische Prüfung oder Rechtsberatung.